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ANTRAG AN DIE SCHWEIZERISCHE ÄRZTEKAMMER

Transparenz bei Vergütungen, Mandaten und Interessenkonflikten der FMH-Führung

Freie Ärzte Schweiz stellt gestützt auf Art. 32 der FMH-Statuten einen Antrag an die Schweizerische Ärztekammer. Ziel ist die vollständige, individuelle Offenlegung von Vergütungen, Mandaten und wirtschaftlichen Interessen der FMH-Führung. Für die Einreichung sind 200 mitunterzeichnende FMH-Mitglieder erforderlich.

Stand der Mitunterzeichnung

Fristen

  • Interne Sammelfrist: 25. September 2026
  • Späteste Einreichung: 1. Oktober 2026 (Art. 32 verlangt die schriftliche Einreichung spätestens fünf Wochen vor der Sitzung)
  • Nächste ordentliche Ärztekammer: 5. November 2026

Antragstellerin und Vertretung

Antragstellerin: Freie Ärzte Schweiz. Als Vertretung im Sinne von Art. 32 der FMH-Statuten wird Dr. med. Lars Leidolt, Gründungspräsident, benannt.

Beschlussantrag im Wortlaut

Transparenz bei Vergütungen, Mandaten und Interessenkonflikten der FMH-Führung

Die Schweizerische Ärztekammer beschliesst:

1. Individuelle Vergütungsoffenlegung

Die FMH veröffentlicht ab dem Geschäftsjahr 2026 jährlich für die Präsidentin bzw. den Präsidenten, die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie jedes weitere Mitglied des Zentralvorstands einzeln:

a) das vertragliche Arbeitspensum und die Funktion;

b) die gesamte von der FMH und von ihr kontrollierten oder massgeblich beeinflussten Organisationen ausgerichtete Bruttovergütung;

c) Grundvergütung, variable Vergütung, Arbeitgeberbeiträge an Vorsorge und Sozialleistungen, Zulagen, pauschale Spesen, Sachleistungen und sonstige geldwerte Vorteile, jeweils gesondert;

d) zusätzlich effektiv vergütete Spesen in aggregierter Form.

2. Mandats- und Interessenregister

Die FMH führt ein öffentlich zugängliches, mindestens quartalsweise aktualisiertes Register sämtlicher relevanter Organ-, Leitungs-, Aufsichts- und Beratungsmandate der Mitglieder des Zentralvorstands. Erfasst werden insbesondere Mandate bei Tariforganisationen, Versicherern, Unfallversicherern, Leistungserbringern, Pharma-, Medizintechnik- und Digital-Health-Unternehmen sowie bei Organisationen, die von der FMH kontrolliert, mitgetragen oder finanziert werden. Für jedes Mandat wird ausgewiesen, ob es entgeltlich ist und welche Vergütung dafür im Berichtsjahr ausgerichtet wurde.

3. Weitere Führungstransparenz

Die Gesamtvergütung der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs und der Geschäftsleitungsmitglieder wird mindestens in transparenten Vergütungsbändern publiziert; Anzahl Personen, Bandbreite, Arbeitgeberbeiträge, variable Bestandteile und geldwerte Vorteile sind auszuweisen.

4. Reglemente und Kontrolle

Das geltende Entschädigungsreglement für den Zentralvorstand sowie das Geschäftsprüfungsreglement werden veröffentlicht. Die GPK bestätigt jährlich zuhanden der Ärztekammer die Vollständigkeit der Angaben.

5. Verhältnismässigkeit und Datenschutz

Nicht verlangt wird die Offenlegung sachfremder privater Einkünfte. Erfasst werden FMH-Vergütungen, mandatsbezogene Nebeneinkünfte und wirtschaftliche Interessen, die für Unabhängigkeit, Amtsführung oder mögliche Interessenkonflikte relevant sind.

6. Inkraftsetzung

Der Zentralvorstand setzt den Beschluss spätestens mit dem Geschäftsbericht 2026 um und publiziert das Register innert 90 Tagen nach Beschlussfassung.

Begründung

  • Transparenz ist Rechenschaft, kein persönlicher Angriff.
  • Wer über Tarife, Budgetierungsmechanismen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ärzteschaft mitentscheidet, muss die eigene Vergütung und die relevanten Interessen vollständig offenlegen.
  • Bei CHF 26.0 Mio. Mitgliederbeiträgen, CHF 22.1 Mio. Personalaufwand und einem Verlust von CHF 3.58 Mio. im Jahr 2025 ist individuelle Führungstransparenz zwingend.
  • Die Ärzteschaft soll nicht über vermutete Löhne diskutieren müssen. Sie hat Anspruch auf geprüfte Zahlen.
  • Dieser Antrag behauptet nicht, dass eine konkrete Vergütung über einem Referenzeinkommen liegt. Gegenstand ist die fehlende Offenlegung selbst. Es wird kein Vorwurf unrechtmässigen Verhaltens erhoben.

Geprüfte Zahlen aus der FMH-Jahresrechnung 2025

  • Mitgliederbeiträge: CHF 26'039'281.31
  • Löhne und Gehälter: CHF 17'876'648.47
  • Total Personalaufwand: CHF 22'136'261.11
  • Jahresergebnis: minus CHF 3'582'528.42
  • Eine individuelle Vergütung der einzelnen Zentralvorstandsmitglieder wird in der Jahresrechnung nicht veröffentlicht.

Quellen

  • FMH-Statuten, Fassung in Kraft seit 5. Mai 2026 (PDF)

    Art. 22a (Deklaration bewilligter Führungs- und Aufsichtsfunktionen, Einsicht durch Mitglieder), Art. 30 (Genehmigung von Jahresrechnung und Budget, Aufsicht über die Organe), Art. 32 (Antrag von 200 FMH-Mitgliedern, schriftlich, spätestens 5 Wochen vor der Sitzung, mit Vertretung), Art. 53 Abs. 2 lit. g (GPK regelt Anstellungsbedingungen und Entschädigung von Präsidium und Zentralvorstand).

  • FMH-Jahresrechnung 2025 – Bilanz und Erfolgsrechnung (PDF)

    Mitgliederbeiträge CHF 26'039'281.31; Löhne und Gehälter CHF 17'876'648.47; Total Personalaufwand CHF 22'136'261.11; Jahresergebnis minus CHF 3'582'528.42. Eine individuelle Vergütung der einzelnen Zentralvorstandsmitglieder wird darin nicht veröffentlicht.

  • Sitzungsplan der Ärztekammer (PDF)

    Nächste ordentliche Ärztekammer: 5. November 2026.

Stand: 2. August 2026. Massgebend ist stets die dort publizierte Originalfassung.

Antrag mitunterzeichnen

Formell mitunterzeichnen können ausschliesslich natürliche Personen, die bestätigen, aktuell stimmberechtigtes FMH-Mitglied zu sein.

Nur aktuell stimmberechtigte FMH-Mitglieder können diesen Antrag mitunterzeichnen.

Zweck: Prüfung und formelle Einreichung dieses Antrags. Empfänger: FMH zur Behandlung des Antrags durch die Schweizerische Ärztekammer. Intern sind die vollständigen Angaben unabhängig von einer öffentlichen Namensanzeige für die Geschäftsstelle und autorisierte Administratorinnen und Administratoren der Freien Ärzte Schweiz sichtbar. Öffentlich erscheint ausschliesslich der Name, und nur bei separatem optionalem Haken; der akademische Titel erscheint zusätzlich nur bei einer eigenen, separat protokollierten Freigabe; E-Mail-Adresse, GLN und weitere Identifikatoren werden nie öffentlich angezeigt. Widerruf jederzeit über den Bestätigungs-/Widerrufslink oder die Geschäftsstelle; Aufbewahrung nur so lange, wie es für Prüfung, Einreichung und Nachweis erforderlich ist. Zur Missbrauchsabwehr werden zusätzlich eine kurzlebige, einmalig verwendbare Formular-Challenge (in der Datenbank nur als Hashwert) und ein gehashter IP-Bezug verarbeitet; der IP-Bezug wird nach Verwendung unmittelbar entfernt, abgelaufene Challenges werden im technischen Bereinigungsprozess gelöscht. Es entstehen keine neuen öffentlichen Angaben. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung

Öffentlich angezeigte Mitunterzeichnende

Angezeigt werden ausschliesslich Namen mit ausdrücklicher Freigabe.

Rechtlicher Hinweis

Die Mitunterzeichnung ist eine digitale Unterstützungserklärung. Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des ZertES. Für die formelle Einreichung nach Art. 32 der FMH-Statuten werden Einwilligungszeitpunkt und Bestätigungsnachweis dokumentiert.

Zweck: Prüfung und formelle Einreichung dieses Antrags. Empfänger: FMH zur Behandlung des Antrags durch die Schweizerische Ärztekammer. Intern sind die vollständigen Angaben unabhängig von einer öffentlichen Namensanzeige für die Geschäftsstelle und autorisierte Administratorinnen und Administratoren der Freien Ärzte Schweiz sichtbar. Öffentlich erscheint ausschliesslich der Name, und nur bei separatem optionalem Haken; der akademische Titel erscheint zusätzlich nur bei einer eigenen, separat protokollierten Freigabe; E-Mail-Adresse, GLN und weitere Identifikatoren werden nie öffentlich angezeigt. Widerruf jederzeit über den Bestätigungs-/Widerrufslink oder die Geschäftsstelle; Aufbewahrung nur so lange, wie es für Prüfung, Einreichung und Nachweis erforderlich ist. Zur Missbrauchsabwehr werden zusätzlich eine kurzlebige, einmalig verwendbare Formular-Challenge (in der Datenbank nur als Hashwert) und ein gehashter IP-Bezug verarbeitet; der IP-Bezug wird nach Verwendung unmittelbar entfernt, abgelaufene Challenges werden im technischen Bereinigungsprozess gelöscht. Es entstehen keine neuen öffentlichen Angaben. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

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