Ambulant vor stationär – wo es medizinisch sinnvoll ist
Stand: 2026-07-27
Der Grundsatz «ambulant vor stationär» ist medizinisch dann richtig, wenn die ambulante Behandlung für die Patientin oder den Patienten mindestens gleichwertig sicher ist. Er ist kein Sparprogramm und darf nicht als solches betrieben werden.
Ausgangslage
Für definierte Eingriffe gilt in der Schweiz die Regel, dass sie grundsätzlich ambulant erbracht werden, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Die Verlagerung verändert Abläufe, Nachsorge und Finanzierung gleichzeitig.
Ambulante Leistungen und stationäre Aufenthalte werden unterschiedlich finanziert. Diese Unterschiede wirken sich darauf aus, wie tragfähig eine Verlagerung für die einzelnen Leistungserbringer ist.
Unsere Position
Freie Ärzte Schweiz unterstützt die ambulante Erbringung überall dort, wo sie medizinisch angezeigt ist – weil sie für viele Patientinnen und Patienten weniger belastend ist und die Rückkehr in den Alltag beschleunigt.
Entscheidend bleibt die individuelle Indikationsstellung. Begleiterkrankungen, häusliche Situation und Nachsorgemöglichkeiten gehören in die Beurteilung. Eine Verlagerung, die diese Kriterien ignoriert, gefährdet die Behandlungsqualität.
Bedingungen für eine tragfähige Verlagerung
Eine Verlagerung ist nur tragfähig, wenn die ambulante Vergütung den realen Aufwand deckt, wenn Nachsorge und Erreichbarkeit gesichert sind und wenn die Ergebnisqualität systematisch beobachtet wird.
Wir nennen bewusst keine Einsparzahlen. Seriöse Aussagen über finanzielle Effekte setzen belastbare, öffentlich überprüfbare Datengrundlagen voraus; wo diese fehlen, verzichten wir auf Schätzungen.
Quellen und Stand
- BAG – TARDOC und ambulante Pauschalen(öffnet in neuem Tab)
- OAAT – FAQ zum Gesamttarifsystem(öffnet in neuem Tab)
- FMH – Höchstgrenze Taxpunktwert(öffnet in neuem Tab)
Externe Quellen. Massgebend ist stets die dort publizierte Originalfassung.
Stand: 2026-07-27

