TARDOC, Leistungsdeckel und die geplante AL-Höchstgrenze
Stand: 2026-07-27
TARDOC löst den bisherigen Einzelleistungstarif im ambulanten Bereich ab. Für die tägliche Versorgung entscheidend ist nicht nur die Tarifstruktur selbst, sondern die Frage, wie stark die Vergütung nachträglich gedeckelt wird.
Gesicherte Fakten
Erstens die Tarifstrukturen: TARDOC und die ambulanten Pauschalen wurden vom Bundesrat als neue ambulante Tarifstrukturen genehmigt; die zuständigen Stellen von Bund und Tarifpartnern veröffentlichen den jeweils aktuellen Stand der Einführung.
Zweitens die Kostenneutralität: Für die Einführung gelten Vorgaben zur Kostenneutralität und ein begleitendes Monitoring der Tarifpartner. Diese Vorgaben steuern die Kostenentwicklung der Einführungsphase und sind nicht dasselbe wie eine Höchstgrenze der ärztlichen Leistung.
Drittens die Höchstgrenze der ärztlichen Leistung: Hier sind zwei Ebenen strikt zu trennen. Das Parlament hat die gesetzliche Grundlage für eine solche Höchstgrenze beschlossen. Das tarifpartnerschaftliche Umsetzungskonzept dazu wurde als Teil der Tarifversion 2027 eingereicht und ist heute nicht genehmigt; es ist kein genehmigter Bestandteil des geltenden TARDOC.
Die Zahl 1’577 stammt aus diesem eingereichten, nicht genehmigten Umsetzungskonzept und bezeichnet keinen Taxpunktwert und keine Vergütungshöhe: Bei einer Genehmigung wäre ab dem 1. Januar 2027 ein Monatsdurchschnitt von höchstens 1’577 Taxpunkten AL (TP AL) pro effektivem Arbeitstag vorgesehen. Der Infrastruktur- und Personalleistungsanteil (IPL) ist nicht Bestandteil der Höchstgrenze. Der Umgang mit Überschreitungen ist öffentlich nicht abschliessend geregelt (Stand: FMH-Information vom 27. Juli 2026).
Unsere Position
Eine Abgeltung ist nur dann sachgerecht, wenn sie den tatsächlichen Aufwand einer Leistung abbildet – einschliesslich Zeit für Anamnese, Koordination und Dokumentation. Freie Ärzte Schweiz lehnt eine AL-Höchstgrenze von 1’577 TP AL pro effektivem Arbeitstag ab: Sie wirkt als Mengen- und Budgetbegrenzung und gefährdet die Versorgung, weil medizinisch notwendige Leistungen faktisch entwertet werden.
Ein pauschaler Leistungsdeckel wirkt unabhängig davon, ob eine Leistung medizinisch notwendig war. Genau das halten wir für den falschen Steuerungsansatz: Kostenverantwortung ja, aber über Qualität, Indikationsstellung und Transparenz – nicht über eine mengenunabhängige Kürzung.
Was wir konkret fordern
Erstens: Transparente, überprüfbare Herleitung jedes Deckelungsmechanismus. Zweitens: Wirkungsmonitoring auf die Versorgung, insbesondere in der Grundversorgung und in ländlichen Regionen. Drittens: Einbezug der praktisch tätigen Ärzteschaft in die Weiterentwicklung der Tarifstruktur.
Freie Ärzte Schweiz ist derzeit nicht als ambulanter Tarifpartner anerkannt und nicht an der OAAT beteiligt. Wir formulieren unsere Position öffentlich und nachvollziehbar – und arbeiten darauf hin, als Stimme der praktisch tätigen Ärzteschaft gehört zu werden.
Quellen und Stand
- BAG – TARDOC und ambulante Pauschalen(öffnet in neuem Tab)
- OAAT – FAQ zum Gesamttarifsystem(öffnet in neuem Tab)
- FMH – Höchstgrenze der ärztlichen Leistung (AL)(öffnet in neuem Tab)
Externe Quellen. Massgebend ist stets die dort publizierte Originalfassung.
Stand: 2026-07-27

