Medizinische Versorgung darf nicht an starren Obergrenzen enden.
Keine Zweiklassenmedizin. Keine starren Behandlungsbudgets. Medizin nach Bedarf.
Damit medizinische Notwendigkeit entscheidet – nicht Einkommen, Wohnort oder eine pauschale Obergrenze.
Wir prüfen die rechtliche, medizinische, ökonomische und politische Machbarkeit einer eidgenössischen Volksinitiative. Ziel ist, den Zugang zu medizinisch notwendigen ambulanten Leistungen vor starren Budget- und Mengengrenzen zu schützen – bei wirksamen Kontrollen gegen Fehl-, Unter- und Überversorgung.
Unser Ziel: Schutz der medizinisch notwendigen ambulanten Versorgung in der Bundesverfassung.
Wir bereiten eine eidgenössische Volksinitiative vor, die den Zugang zur medizinisch notwendigen ambulanten Versorgung verfassungsrechtlich absichert.
- Unsere Position
- Wir wenden uns gegen jede sachfremde Einschränkung und Rationierung der ambulanten medizinischen Versorgung – insbesondere gegen starre, nicht bedarfsgerechte Leistungsdeckel. Medizinische Notwendigkeit, Versorgungsbedarf, Qualität und Patientensicherheit müssen entscheiden.
- Konkreter Anlass
- Ein pauschaler oder nicht sachgerecht ausgestalteter Leistungsdeckel kann medizinisch notwendige ambulante Behandlungen verzögern, verlagern oder faktisch rationieren.
- Was die Initiative nicht ist
- Wir befürworten wirksame, evidenzbasierte und transparente Kontrollen gegen Fehl-, Unter- und Überversorgung. Die Initiative richtet sich nicht gegen Qualitätssicherung oder Wirtschaftlichkeit, sondern gegen sachfremde Rationierung.
Sechs Kernforderungen
Gleicher Zugang für alle
Unabhängig von Einkommen, Wohnort oder Mobilität.
Versorgung vor Ort
Kurze Wege erhalten und Regionen stärken.
Ambulant vor stationär
Wenn medizinisch sinnvoll – für bessere Qualität und effizientere Versorgung.
Keine Zweiklassenmedizin
Die medizinische Notwendigkeit muss entscheiden, nicht die Zahlungsfähigkeit.
Qualität und Transparenz
Evidenzbasierte, nachvollziehbare Kontrollen gegen Fehl-, Unter- und Überversorgung.
Demokratische Legitimation
Weitreichende Budget- und Mengengrenzen nur mit transparenter Grundlage und breiter Beteiligung.
Drohende Folgen starrer Obergrenzen
- Längere Wartezeiten
Medizinisch notwendige Behandlungen werden verzögert.
- Mehr Spitaleinweisungen
Auch dann, wenn eine ambulante Behandlung möglich und sinnvoll wäre.
- Weitere Transportwege
Belastend, riskant und in vielen Fällen vermeidbar.
- Risiko Zweiklassenmedizin
Wer mehr bezahlen kann, kommt schneller zu einer Behandlung.
Unsere Lösung: Versorgung stärken
- Gleicher Zugang für alle
Unabhängig von Einkommen, Wohnort oder Mobilität.
- Behandlung vor Ort
Kurze Wege erhalten, Regionen stärken.
- Ambulant vor stationär
Für bessere Qualität, mehr Effizienz und geringere Kosten.
- Kontrolliert und transparent
Fehl- und Überversorgung wirksam vermeiden.
Vier Etappen bis zum Entscheid
- 1. Unabhängige Vorprüfung
Rechtliche, medizinische und ökonomische Vorprüfung durch unabhängige Fachpersonen.
- 2. Komitee und Initiativtext
Aufbau eines breit abgestützten Initiativkomitees und Erarbeitung des Initiativtexts.
- 3. Formelle Vorprüfung
Einreichung und formelle Vorprüfung durch die Bundeskanzlei.
- 4. Entscheid über Lancierung
Erst danach: Entscheid über die Lancierung und Start der Unterschriftensammlung.
Etappenziel: CHF 150’000
Für die Vorprüfung, den Initiativtext und den nationalen Aufbau. Der auf HappyPot aktuell angezeigte Betrag ist der massgebliche aktuelle Spendenstand für die Versorgungsinitiative.
Diese Sammelaktion ist eigenständig und darf nicht mit dem bestehenden Rechts- und Demokratie-Fonds verwechselt werden.
Separates Fundraising – unabhängig vom Rechts- und Demokratie-Fonds.

Übersicht Versorgungsinitiative Schweiz (Kampagnengrafik).

